Parlamentarische Initiative. Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten. Bericht der Finanzkommission des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative. Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten. Bericht der Finanzkommission des Nationalrates

07.494

Parlamentarische Initiative

Parlamentarisches Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten

Bericht der Finanzkommission des Nationalrates

vom 29. März 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zu Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

29. März 2010 Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Margret Kiener Nellen

Übersicht

Im Corporate-Governance-Bericht vom 13. September 2006 legte der Bundesrat anhand von 28 Leitsätzen dar, wie er seine verselbstständigten Organisationen und Unternehmungen steuert und kontrolliert. Die Frage, wie das Parlament seine Oberaufsichtsfunktion wahrnehmen soll, wurde im Bericht offen gelassen. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative sollen diese Lücke geschlossen und die Instrumente für eine wirkungsvolle Oberaufsicht geschaffen werden. Die drei Kern-elemente der Initiative sind:

? die gesetzliche Verankerung der Steuerung über strategische Ziele: indem der Bundesrat im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom

21. März 1997 verpflichtet wird, alle verselbstständigten Einheiten über strategische Ziele zu steuern, wird der Anknüpfungspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht festgelegt;

? die Regelung der Mitwirkung des Parlaments beim Erlass strategischer

Ziele: im Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversamm-lung soll festgehalten werden, dass das Parlament dem Bundesrat Aufträge erteilen kann, strategische Ziele festzulegen oder zu ändern;

? die Vereinheitlichung der Berichterstattung über sämtliche ausgelagerten

Einheiten des Bundes: diese ebenfalls im Parlamentsgesetz zu verankernde Berichterstattung stellt die Grundlage für die Wahrnehmung der Oberaufsichtsrolle des Parlaments dar.

Gleichzeitig werden mit der vorliegenden Initiative vier weitere kleinere Rechtsänderungen beantragt, um bestehende Lücken hinsichtlich der Verankerung der strategischen Ziele bzw. der Berichterstattung bei den Unternehmen RUAG und Skyguide sowie beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) zu schliessen und den Zugang des Bundesrats zu den Prüfberichten der Finanzkontrolle einheitlich zu regeln.

3378

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 3378

1 Entstehungsgeschichte 3381

2 Grundzüge der Vorlage 3382

2.1 Ausgangslage 3382

2.2 Gegenstand 3385

2.3 Strategische Ziele des Bundesrats als Anknüpfungspunkt für die parlamentarische Oberaufsicht 3386

2.4 Instrumente zur Mitwirkung des Parlaments bei der Steuerung über strategische Ziele 3388

2.5 Vereinheitlichung der Berichterstattung 3389

2.5.1 Einführung und bisherige Ausgestaltung 3389

2.5.2 Eckwerte der neuen Berichterstattung 3390

2.5.3 Ablauf der Beratungen und Zusammenarbeit der Oberaufsichtskommissionen 3392

2.6 Anpassungen bei einzelnen Organisationserlassen im Bereich von

Steuerung und Kontrolle 3393

2.7 Mitberichte 3394

2.7.1 Mitbericht der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat 3394

2.7.2 Mitbericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 3396

3 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen 3397

3.1 Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 3397

3.2 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz 3399

3.3 Finanzkontrollgesetz vom 28. Juni 1967 3400

3.4 Gesetzesänderungen betreffend Erlass der strategischen Ziele 3401

3.4.1 Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat 3401

3.4.2 Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 3402

3.4.3 Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Rüstungsunternehmen des Bundes 3402

4 Auswirkungen 3403

4.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund 3403

4.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 3403

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 3403

5 Rechtliche ...

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