Parlamentarische Initiative. Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze

Auszug


Parlamentarische Initiative. Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze

00.403

Parlamentarische Initiative Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

vom 22. Februar 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, dem Gesetzesentwurf (14 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen) und dem Bundesbeschlussentwurf (13 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen) zuzustimmen.

Eine Kommissionsminderheit (Fattebert, Bortoluzzi, Dunant, Triponez) beantragt, auf die Erlassentwürfe nicht einzutreten.

22. Februar 2002 Im Namen der Kommission

Der Präsident:

Toni Bortoluzzi

Übersicht

Der Mangel an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen wird allgemein anerkannt und allseits bedauert. Eltern fällt es heute ausserordentlich schwer, Betreuungsplätze für Kind zu finden. Während es die Entwicklung der Familienstrukturen immer weniger erlaubt, Kinder etwa in die Obhut der Grosseltern zu geben, hat sich der Bedarf wegen der Anzahl berufstätiger Frauen verzehnfacht. Aus finanziellen Gründen vermag der Ausbau der Strukturen die Nachfrage bei weitem nicht zu dekken.

Diese Knappheit hat viele negative Auswirkungen. Sie bestraft die Familien und vor allem die Frauen, indem Beruf und Familie zusehends schwieriger zu vereinbaren sind. Viele Mütter verzichten auf eine Erwerbstätigkeit, weil sie keine befriedigende Lösung für die Betreuung der Kinder finden. Mutterschaft wird also zum Hindernis für die Realisierung ihrer beruflichen Ziele. Betroffen sind insbesondere Familien mit tiefem Einkommen. Weil eine Berufstätigkeit im gewünschten Ausmass nicht in Frage kommt, erleiden sie finanzielle Einbussen, die oft zu einer Notlage führen. Ausserdem verursacht der Rückzug qualifizierter Personen eine zusätzliche Anspannung auf dem Arbeitsmarkt (z. B. Gesundheitswesen) und stellt eine Verschwendung der in die Ausbildung investierten Ressourcen dar.

Im Sinne eines erheblichen Beitrags zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen schlägt der vorliegende Bericht ein Impulsprogramm vor. Der Bund soll dabei Starthilfen leisten. Die Finanzhilfen werden einen Drittel der Gesamtkosten nicht überschreiten und während längstens drei Jahren als Ergänzung zu anderen Finanzquellen (öffentliche Hand und Dritte) ausgerichtet werden. Um in den Genuss einer solchen Unterstützung zu kommen, müssen die Betreuungsstrukturen bestimmte Bedingungen erfüllen. Das Programm betrifft Einrichtungen wie Krippen, Kinderhütedienste und Tagesschulen. Auch Projekte im Bereich Tagesbetreuung (Tageseltern) können berücksichtigt werden.

Das Impulsprogramm wird keine Zentralisierung einer in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden fallenden Aufgabe auf Bundesebene zur Folge haben. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip müssen die unteren Ebenen oder Private die Initiative ergreifen. Der Bund wird weder selber Betreuungsplätze schaffen noch Projekte allein finanzieren. Er wird seine Unterstützung nur gewähren, wenn die Kantone, die Gemeinden oder Dritte ihrerseits einen Beitrag leisten. Die Bundesverfassung (Art. 116 Abs. 1) ermächtigt ihn im Übrigen ausdrücklich dazu.

Auf eine Dauer von zehn Jahren beschränkt, wird das Programm die Schaffung zahlreicher Betreuungsplätze ermöglichen und damit zur Verbesserung der Lage beitragen. Für einen ersten Zeitraum von vier Jahren ist die Bereitstellung einer Tranche von 400 Millionen Franken vorgesehen.

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 22. März 2000 reichte Nationalrätin Jacqueline Fehr im Hinblick auf die Schaffung vermehrter Möglichkeiten für die familienexterne Kinderbetreuung die folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

Es sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen auszuarbeiten, die es dem Bund ermöglichen, die Gemeinden bei der Einrichtung von familienergänzenden Betreuungsplätzen (Krippen, Horte, Tagesfamilien, Tagesschulen usw.) finanziell zu unterstützen.

Der Bund soll während zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzli-chen Grundlagen als Anstossfinanzierung jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsplätze beisteuern. Die Einrichtungen müssen staatlich anerkannt sein. Die Plätze werden durch den Bund während höchstens zwei Jahren nach der Gründung entsprechender Einrichtungen oder Betreuungsverhältnisse unterstützt. Die Unterstützung soll einen Drittel der Betriebskosten nicht übersteigen.

Anlässlich der Frühjahrssession in Lugano,1 am 21. März 2001, gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative mit offensichtlichem Mehr Folge. Vom Ratsbüro mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragt, schuf die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) am 3. Mai 2001 eine entsprechende Subkommission. Unter dem Vorsitz von Nat...

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