Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Rumänien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie weiterer strafbarer transnationaler Handlungen

Bundesblatt, February 28, 2006 (Nbr. 8)

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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Rumänien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie weiterer strafbarer transnationaler Handlungen

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Rumänien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie weiterer strafbarer transnationaler Handlungen

Abgeschlossen am 19. September 2005

Von der Bundesversammlung genehmigt am ...1 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am ...

In Kraft getreten am ...

Die Schweizerische Eidgenossenschaft

und

Rumänien,

nachfolgend «die Vertragsparteien» genannt,

im Geist der freundschaftlichen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern,

im Wunsch, diese Beziehungen zu vertiefen,

in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der Verhinderung und Bekämpfung des Verbrechens, insbesondere des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien, und weiterer strafbarer Handlungen von wesentlicher Bedeutung ist,

im Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu präzisieren und zu ergänzen,

in der Achtung der Rechte und Pflic...

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