Organisationsstatut der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Organisationsstatut der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz.

Organisationsstatut der Römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz 1

(Vom 8. April 1998)

Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in der Absicht, die selbständige Besorgung der öffentlichen Verwaltung der Kantonalkirche durch eigene staatskirchenrechtliche Organe zu ermöglichen, gestützt auf Abs. 3 der Übergangsbestimmung der Änderung vom 25. März 1992 zur Verfassung des eidgenössischen Standes Schwyz vom 23. Oktober 1898, beschliesst:

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

1. Bestand und Sitz 1 Die Römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner.

2 Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und hat ihren Sitz in Einsiedeln.

§ 2

2. Mitgliedschaft Jede Person, die ihren Wohnsitz im Kanton hat, nach Kirchenrecht der römischkatholischen Kirche angehört und nicht ausdrücklich ihren Austritt oder ihre Nichtzugehörigkeit schriftlich erklärt hat, ist Mitglied der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde ihres Wohnsitzes.

§ 3

3. Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche 1 Die Kantonalkirche ordnet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Kantonsverfassung und des Organisationsstatuts selbständig.

2 In kirchlichen Belangen anerkennen Kantonalkirche und Kirchgemeinden Glaubenslehre und Rechtsordnung der römisch...

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