Vereinbarung betreffend die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden im Kanton Schwyz.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Vereinbarung betreffend die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden im Kanton Schwyz.

Vereinbarung betreffend die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden im Kanton Schwyz 1

(Vom 1. Januar 1994)

Gestützt auf § 1 Abs. 3 der Verordnung über die obligatorische Versicherung der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden vom 25. März 19812 (Verordnung) wird zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schwyz und den im Schweizerischen Sachversicherungsverband (SSV) zusammengeschlossenen Gesellschaften, vertreten durch die v...

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