Obligationenrecht. (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) (Entwurf)

Auszug


Obligationenrecht. (Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) (Entwurf)

Obligationenrecht Entwurf

(Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 21. Oktober 20051

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 20062,

beschliesst:

I

Das Obligationenrecht3 wird wie folgt geändert:

Art. 40g (neu)

I. Teilzeitnutzung von Immobilien

Gegenstand und

Geltungsbereich

...

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