Obligationenrecht (Miete)

Auszug


Obligationenrecht (Miete)

Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2003

Obligationenrecht (Miete)

Änderung vom 13. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 19991,

beschliesst:

I

Das Obligationenrecht2 wird wie folgt geändert:

Art. 253b Absatz 2

2 Sie gelten nicht für die Miete von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 2 500 000 Franken gemäss letztem Jahresabschluss oder mindestens 20 Beschäftigten im Zeitpunkt des Mietvertragsc...

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