Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal

Gesetzessammlung des Kanton Aargau › Aargu

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Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal

Normalarbeitsvertrag

für Hauspersonal

Vom 19. November 2008

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf Art. 359 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vom 30. März 1911 [1] und § 10 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 27. Dezember 1911 [2],erlässt folgenden Normalarbeitsvertrag:

1. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

1 Auf alle bestehenden und neu zu begründenden Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, die in einem privaten oder kollektiven Haushalt (zum Beispiel Heim, Pension, Anstalt, Krankenhaus) im Kanton Aargau voll- oder teilzeitig ausschliesslich oder überwiegend hauswirtschaftliche Arbeiten gegen Entgelt verrichten, gleichgültig, ob sie bei den Arbei...

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