Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft

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Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft

Normalarbeitsvertrag

über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft

Vom 24. November 2004

Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

gestützt auf Art. 359 des Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 [1] sowie § 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR) vom 27. Dezember 1911 [2],erlässt folgenden Normalarbeitsvertrag:

§ 1

Geltungsbereich

1 Dieser Normalarbeitsvertrag findet Anwendung auf alle Arbeitsverhältnisse, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem landwirtschaftlichen Haushalt im Kanton eingegangen werden.

2 Der Normalarbeitsvertrag kommt zur Anwendung, soweit nicht schrift...

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