Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Nicaragua über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Nicaragua über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

(2) Falls sich die beiden Vertragsparteien nicht innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung der Streitigkeit verständigen können, ist sie auf Ersuchen ...

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