Neunter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarats

Auszug


Neunter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarats

08.045

Neunter Bericht

über die Schweiz und die Konventionen des Europarates

vom 21. Mai 2008

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den neunten Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Gemäss dem Postulat Reiniger aus dem Jahre 1976 (76.454) veröffentlicht der Bundesrat zu Beginn jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht. Das vorliegende Dokument bringt den achten Bericht vom 26. Mai 2004 (04.040) auf den neusten Stand.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. Mai 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

In seinem Postulat vom 6. Oktober 1976 beauftragte Nationalrat Reiniger den Bundesrat, zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Schweizer Haltung zu den noch nicht ratifizierten Europaratskonventionen zu erstellen. Der Bundesrat nahm dieses Postulat an und unterbreitete dem Parlament inzwischen acht Berichte, zuletzt den achten Bericht vom 26. Mai 2004 (BBl 2004 3809).

Der vorliegende neunte Bericht wurde im Hinblick auf die Legislaturperiode 2007-2011 erarbeitet. Er hält sich weitgehend an den Aufbau des achten Berichtes.

Zuerst werden die allgemeine Politik der Schweiz den Konventionen des Europarates gegenüber erörtert und die Konventionen aufgeführt, die seit dem letzten Bericht ratifiziert worden sind. Es folgt dann, nach Sachbereichen gegliedert, eine Aufzäh-lung der noch nicht ratifizierten Konventionen. Darin werden die Gründe der Nichtratifikation erläutert und jeder Konvention wird eine Priorität zugeordnet.

Gemäss Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 sowie früheren Botschaften ist es vorgesehen, dass das Parlament im Laufe dieser Legislaturperiode über folgende Übereinkommen berät:

das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (STE 164) samt den Zusatzprotokollen betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen (STE 168) und betreffend die Transplantation von Organen und Geweben menschli-chen Ursprungs (STE 186);

die Konvention über die Cyber-Kriminalität (STE 185);

die Konvention zum Schutze der Kinder gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch (STE 201);

die Konvention des Europarates über Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (STE 198).

Aufgrund der Prioritätensetzung wird dem Parlament voraussichtlich erst in der kommenden Legislaturperiode die Botschaft zur Konvention des Europarates zur Verhinderung der Staatenlosigkeit bei Staatensukzession (STE 200) unterbreitet.

4534

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 4534

1 Einleitung 4540

2 Politik der Schweiz gegenüber den Europaratskonventionen 4540

3 Entwicklung seit dem letzten Bericht 4541

3.1 Prioritäre, ratifizierte Konventionen 4541

3.2 Andere ratifizierte Konventionen 4542

4 Einzelne Konventionen 4542

4.1 Menschenrechte und Bioethik 4543

4.1.1 Erstes Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1952) (STE 009) 4543

4.1.2 Europäische Sozialcharta (1961) (STE 035) 4544

4.1.3 Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der

Menschenrechte und Grundfreiheiten (1963) (STE 046) 4545

4.1.4 Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta (1988)

(STE 128) 4545

4.1.5 Änderungsprotokoll zur Europäischen Sozialcharta (1991)

(STE 142) 4546

4.1.6 Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden (1995) (STE 158) 4546

4.1.7 Revidierte Europäische Sozialcharta (1996) (STE 163) 4547

4.1.8 Europäisches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte

und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte

und Biomedizin (1997) (STE 164) 4548

4.1.9 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen (1998) (STE 168) 4549

4.1.10 Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutze der

Menschenrechte und Grundfreiheiten (2000) (STE 177) 4549

4.1.11 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte

und Biomedizin betreffend die Transplantation von Organen

und Geweben menschlichen Ursprungs (2002) (STE 186) 4550

4.1.12 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte

und Biomedizin betreffend biomedizinische Forschung (2004)

(STE 195) 4551

4.1.13 Konvention des Europarats gegen Menschenhandel (STE 197) 4551

4.2 Freier Personenverkehr 4552

4.2.1 Europäisches Niederlassungsabkommen (1955) (STE 019) 4552

4.3 Diplomatische und konsularische Beziehungen (Vorrechte und Immunitäten) 4553

4.3.1 Europäisches Übereinkommen über konsularisch...

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