Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Bundesblatt Nr. 12, 26. März 2002 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 12, 26. März 2002 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)
01.074Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)vom 14. November 2001Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen im Rahmen der zweiten Phase der Föderalismusreform erste Massnahmen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Diese Massnahmen betreffen- eine Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung zwischen Bund und Kantonen,- neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund undKantonen,- eine institutionalisierte interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sowie- einen neuen Ressourcenausgleich und einen Lastenausgleich des Bundes(Finanzausgleich im engeren Sinn).Zu diesem Zweck umfasst die vorliegende Botschaft Entwürfe- zu einem Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und derAufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie- zu einem Bundesgesetz über den Finanzausgleich (FAG).Ferner liegt die von 22 Kantonsregierungen beschlossene interkantonale Rahmenvereinbarung (IRV) bei.Weiter beantragen wir mit dieser Botschaft folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:1993 P 93.3090 Für eine transparentere Finanzpolitik zwischen Bund und Kantonen (S 03.06.93, Gemperli)1993 P 93.3288 Interkantonaler Lastenausgleich(N 08.10.93, Wyss)1994 M 92.3467 Entflechtung der Vollzugsaufgaben von Bund und Kantonen(S 17.06.93, Bloetzer; N 14.03.94)1995 P 94.3307 Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten derStädte (N 13.03.95, Strahm)1995 P 94.3514 Ermöglichung von Road Pricing in Städten (N 24.03.95, Vollmer)1996 P 96.3050 Stärkung des Finanzausgleichs beim Kantonsanteil an den Bundessteuern (S 04.06.96, Marty Dick)1996 P 96.3030 Pilotprojekt New Public Management (N 21.06.96, Kofmel)1996 P 96.3285 Finanzausgleich und Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer (N 13.12.96, Lachat)1998 P 98.3130 Wahrung der übergeordneten Interessen- und Koordinationsaufgaben beim Fuss- und Wanderwegnetz (S 15.12.98, Onken)1998 P 98.3456 Neuer Finanzausgleich. Massnahmenvorschläge im Sport-bereich (N 18.12.98, Berberat)1999 P 98.3622 Kooperativer Föderalismus (N 19.3.99, Zbinden)1999 P 99.3340 Massnahmenkatalog für den ländlichen Raum (N 08.10.99, Brunner Toni)1999 P 97.3662 Verteilung der Zentrumslasten im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (N 16.12.99, Sozialdemokratische Fraktion)1999 P 98.3516 Finanzausgleich. Berücksichtigung der zentralen Leistungen der Städte (N 16.12.99, Gysin)1999 P 99.3393 Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung in der Bundesverfassung (S 7.3.00, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur)2000 P 99.3108 Interkantonale Zusammenarbeit (N 18.6.00, Theiler)2000 P 99.3582 Sinnvoller Steuerwettbewerb (N 13.12.00, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)2000 P 00.3438 Neuer Finanzausgleich. Überbrückungshilfe für Kantone in kritischen finanziellen Verhältnissen (N 15.12.00, Walker Felix)Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.14. November 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-HotzÜbersichtDer Föderalismus als eines der tragenden Prinzipien der schweizerischen Verfas-sung hat in den letzten Jahrzehnten zusehends an Substanz eingebüsst. Eine schleichende Zentralisierung hat Schritt für Schritt die Kantone in ihrem Gestaltungsund Handlungsspielraum eingeengt, während dem Bund immer mehr Kompetenzen - auch in an sich kantonalen Zuständigkeitsbereichen - übertragen worden sind. Parallel zu dieser Entwicklung erhöhte sich auch der Anteil der zweckgebundenen Finanztransfers des Bundes an die Kantone, womit diese in zunehmende staats- und finanzpolitische Abhängigkeit des Bundes gerieten.Mittlerweile umfassen die Übertragungen an die Kantone insgesamt rund einen Viertel der Gesamtausgaben des Bundes. Davon werden lediglich 25 Prozent in der Form von nicht zweckgebundenen Mitteln ausgerichtet. Der überwiegende Anteil ist an bestimmte Aufgaben, Projekte oder Objekte sowie an die Erfüllung von Normen und Standards gebunden. Hinzu kommt, dass Bundessubventionen in vielen Fällen neben der Anreizfunktion auch noch eine Umverteilungsfunktion im Rahmen des Finanzausgleichs zu berücksichtigen haben. Diese Vermischung von Anreiz- und Umverteilungsfunktion führt in der Regel zu hohen Subventionssätzen, die vor allem ressourcenschwache Kantone zu einer nicht bedarfsgerechten Politik verleiten können.Unter diesen Vorzeichen besteht je länger desto mehr die Gefahr, dass eine kantonale Politik, welche für die jeweilige Bevölkerung eigenständige Schwerpunkte zu setzen vermag, zur blossen Fiktion verkommt. Der Föderalismus gerät in Bedrängnis. Somit ist auch der Wettbewerb der Ideen und der unterschiedlichen Lösungsansätze ...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder