11. AHV-Revision (Neufassung). Zweite Botschaft betreffend die Einführung einer Vorruhestandsleistung
Bundesblatt Nr. 7, 21. Februar 2006 › Seccion Unica
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11. AHV-Revision (Neufassung). Zweite Botschaft betreffend die Einführung einer Vorruhestandsleistung
05.094 11. AHV-Revision (Neufassung)Zweite Botschaft betreffend die Einführung einer Vorruhestandsleistung vom 21. Dezember 2005 Sehr geehrte Herren PräsidentenSehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 21. Dezember 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Samuel Schmid Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die gescheiterte erste 11. AHV-Revision - und auch die im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zu dieser Vorlage durchgeführten Beratungen haben gezeigt, dass es verfrüht wäre, schon jetzt umfassende Reformvorschläge im Bereich der Finanzie-rung und der Leistungen der AHV zu unterbreiten, oder gar in beiden Bereichen zusammen. Grundlegende materielle Änderungen müssen in jedem Fall zuvor gründlich untersucht und durchdacht werden. Die Reform der AHV ist deshalb schrittweise anzugehen. Eine erste Etappe wird mit dieser 11. AHV-Revision vollzogen, welche in Form von zwei Botschaften durchführungstechnische Verbesserungen und einige Änderungen im Leistungsbereich vorschlägt. Die vorliegende 11. AHV-Revision erhebt nicht den Anspruch, die schwer wiegenden strukturellen Probleme zu lösen, die in den nächsten Jahrzehnten auf die AHV zukommen werden. Tatsache ist aber, dass sich die finanzielle Situation der AHV zusehends verschlechtert und dass sich aufgrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung schon Anpassungen bei den Leistungen und der Finanzierung aufdrängen. Einstweilen ist eine weniger weit reichende Gesetzesrevision geplant, um den Fort-bestand des Systems zu wahren. Es geht einerseits darum, einige Punkte der ersten 11. AHV-Revision wieder aufzunehmen (s. dazu erste Botschaft zur 11. AHV-Revision; Neufassung; BBl 2006 1957), und andererseits wird ein neues Frühpensionierungsmodell für finanziell weniger gut situierte Personen vorgeschlagen. Dieses Modell sieht die Einführung einer Vorruhestandsleistung vor und ist als Ergänzung des Rentenvorbezugs in der AHV gedacht. Die Vorruhestandsleistung, welche Thema der vorliegenden Botschaft ist, ist nicht als Versicherungsleistung ausgestaltet, sondern bedarfsabhängig. Deshalb soll sie auch nicht in das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung aufgenommen werden, sondern ins Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Vorruhestandsleistung ist für Frauen und Männer über 62 Jahren gedacht, die es sich heute aus finanziellen Gründen nicht leisten können, vorzeitig in den Ruhe-stand zu treten. Es handelt sich dabei um Personen, welche in zu guten finanziellen Verhältnissen leben, um nebst der vorbezogenen Altersrente der AHV noch Ergänzungsleistungen zu erhalten, die jedoch mit gekürzten Altersleistungen der 1. und 2. Säule nicht ein angemessenes Leben führen könnten. Die Vorruhestandsleistung ist also nicht auf die ärmste Bevölkerungsschicht ausgerichtet, sondern auf Personen, die zum unteren Mittelstand gehören. Das neue Vorruhestandsmodell greift auch keineswegs neuen Lösungen zur Flexibilisierung des Rentenalters vor, welche im Rahmen der anstehenden 12. AHV-Revision vorgeschlagen werden könnten. In dieser nächsten Revision soll das Leistungssystem der 1. Säule grundlegend überdacht werden. 2062 Die Vorruhestandsleistung wird aus den Einsparungen finanziert, die mit der Erhö-hung des Frauenrentenalters erzielt werden (vgl. erste Botschaft über die 11. AHV-Revision [Neufassung]). Daher wird sie nur mit dem Inkrafttreten der Erhöhung des Frauenrentenalters eingeführt. 2063 Inhaltsverzeichnis Übersicht 2062 1 Grundzüge der Vorlage 2066 1.1 Einleitende Bemerkung 2066 1.2 Ausgangslage 2066 1.2.1 Verweise auf die erste Botschaft zur 11. AHV-Revision (Neufassung) 2066 1.2.2 Notwendige Ergänzung des heutigen Frühpensionierungssystems 2067 1.2.3 Geprüfte Lösungen 2067 2 Die Vorruhestandsleistung 2071 2.1 Bedarfsgerechte Ergänzung der Altersvorsorge 2071 2.2 Bedarfsleistung, die ein angemessenes Einkommen im Vorruhestand garantiert 2071 2.2.1 Kreis der Anspruchsberechtigten 2072 2.2.2 Bemessung und Höhe der Leistung 2073 2.3 Zeitpunkt der Einführung der Vorruhestandsleistung 2076 2.4 Kosten und Finanzierung 2076 3 Finanzielle Auswirkungen der gesamten 11. AHV-Revision (1. und 2. Teil) 2078 3.1 Auswirkungen als jährliche Durchschnittswerte für 2009-2020 2078 3.2 Auswirkungen mit Übergangseffekt 2079 4 Beurteilung der Finanzhaushalte der AHV 2081 5 Besonderer Teil: Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen 2082 5.1 Änderung des ELG 2082 5.2 Änderung bisherigen Rechts 2091 5.2.1 Änderung des AHVG 2091 5.2.2 Änderung des AVIG...
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