Verordnung über die Änderung des Zolltarifs in den Anhängen 1 und 2 zum Zolltarifgesetz und über die Anpassung von Erlassen im Zusammenhang mit dieser Änderung

Auszug


Verordnung über die Änderung des Zolltarifs in den Anhängen 1 und 2 zum Zolltarifgesetz und über die Anpassung von Erlassen im Zusammenhang mit dieser Änderung

Verordnung über die Änderung des Zolltarifs in den Anhängen 1 und 2 zum Zolltarifgesetz und über die Anpassung von Erlassen im Zusammenhang mit dieser Änderung

vom 22. Juni 2011

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861,

verordnet:

Art. 1 Änderung des Zolltarifs

Die Anhänge 1 und 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 werden nach Anhang 1 dieser Verordnung geändert.

Art. 2 Behebung von Übersetzungs- und Interpretationsfehlern Übersetzungs- und Interpretationsfehler, die sich aus der Übernahme des französischen Originaltextes des Harmonisierten Systems und bei nationalen Unterteilungen ergeben haben, werden nach Anhang 2 behoben.

Art. 3 Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird in Anhang 3 geregelt.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

22. Juni 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 632.10

Änderung des Zolltarifs in den Anhängen 1 und 2 zum Zolltarifgesetz und AS 2011 über die Anpassung von Erlassen im Zusammenhang mit dieser Änderung

Tarif-Nrn. 1502.0011/0019 ersetzen durch:

Zolltarif-Nr. Warenbezeichnung

1502. Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- oder Ziegengattung, andere als solche der Nr. 1503, zu Futterzwecken: 2013 Talg:

1011 2013 2013 roh 1019 2013 2013 anderer 9011 2013 andere, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen

2013 andere: 9012 2013 2013 roh 9019 2013 2013 andere

5. Verordnung vom 6. Juli 19837 über die Pflichtlagerhaltung von flüssigen Treib- und Brennstoffen

Art. 1 Abs. 1

Tarif-Nrn. 2710.1111/ex 1199, 1999 ersetzen durch:

Tarifnummer Warenbezeichnung

2710. Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien, andere als rohe Öle; anderweit weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien von 70 % oder mehr, in denen diese Öle den wesentlichen Bestandteil bilden; Ölabfälle: 2013 Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien (andere als rohe Öle)

und anderweit weder genannte noch inbegriffenen Zubereitungen

mit einem Gewichtsanteil an Erdölen oder Ölen aus bituminösen

Mineralien von 70 % oder mehr, in denen diese Öle den

wesentlichen Bestandteil bilden, andere als solche, die Biodiesel

enthalten und andere als Abfälle: 2013 2013 Leichtöle und Zubereitungen: 2013 2013 2013 zur Verwendung als Treibstoff: 1211 2013 2013 2013 2013 Benzin und seine Fraktionen 1212 2013 2013 2013 2013 White Spirit 1219 2013 2013 2013 2013 andere

2013 2013 2013 zu anderen Zwecken: ex 1291 2013 2013 2013 2013 Benzin und seine Fraktionen, für die Gaserzeugung und

petrochemische Umwandlung sowie zur industriellen

Feuerung 1292 2013 2013 2013 2013 White Spirit

2013 2013 andere: 2013 2013 2013 zur Verwendung als Treibstoff: 1911 2013 2013 2013 2013 Petroleum 1912 2013 2013 2013 2013 Dieselöl 1919 2013 2013 2013 2013 andere

7 SR 531.215.41

Änderung des Zolltarifs in den Anhängen 1 und 2 zum Zolltarifgesetz und AS 2011 über die Anpassung von Erlassen im Zusammenhang mit dieser Änderung

Tarifnumme...

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