Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Naturschutz- und Landschaftspflege (mit Anhängen)
Bundesblatt Nr. 15, 16. April 2002 › Seccion Unica
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Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich der Naturschutz- und Landschaftspflege (mit Anhängen)
OriginaltextProtokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und LandschaftspflegePräambelDie Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Monaco, die Republik Österreich, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Republik Slowenien sowie die Europäische Gemeinschaft -in Erfüllung ihres Auftrags auf Grund des Übereinkommens vom 7. November 1991 zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sicherzustellen,in Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäss Artikel 2 Absätze 2 und 3 der Alpenkonvention,in der Erkenntnis, dass die Alpen als einer der grössten zusammenhängenden Naturräume Europas durch einzigartige Schönheit, ökologische Vielfalt und hochempfindliche Ökosysteme geprägt und zugleich Lebens- und Wirtschaftsraum der ansässigen Bevölkerung mit traditionsreicher Kultur sind,in der Überzeugung, dass die ansässige Bevölkerung in der Lage sein muss, ihre Vorstellungen von der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwick-lung selbst zu definieren und an deren Umsetzung im Rahmen der geltenden staatli-chen Ordnung mitzuwirken,in Anbetracht der räumlichen Struktur der Alpen, auf Grund deren sich zahlreiche, häufig miteinander konkurrierende Nutzungen in engen...
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