Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 45, 17. November 1998 › Einzig › Abkommen
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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
Übersetzung1
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldova über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von InvestitionenAbgeschlossen am 30. November 1995 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 29. November 1996Präambel Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Moldova, im folgenden «Vertragsparteien» genannt, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken, im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten, in der Erkenntnis, das...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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