Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldau über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Moldova über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 30. November 1995

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 29. November 1996

Präambel

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Moldova, im folgenden «Vertragsparteien» genannt, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zum beiderseitigen Nutzen zu verstärken, im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten, in der Erkenntnis, das...

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