Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Erleichterung der Visaerteilung

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Erleichterung der Visaerteilung

Originaltext

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Moldau über die Erleichterung der Visaerteilung

Abgeschlossen am 19. Mai 2010 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Februar 2011

der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Moldau, nachstehend «Vertragsparteien» genannt,

in dem Bewusstsein, dass die Staatsangehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft seit dem 1. Januar 2007 bei Reisen in die Republik Moldau von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen oder bei der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Moldau von der Visumpflicht befreit sind,

in der Absicht, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien weiterzuentwickeln und in dem Wunsch, zwischenmenschliche Kontakte als wichtige Voraussetzung für den stetigen Ausbau der wirtschaftlichen, humanitären, kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu erleichtern, indem die Visaerteilung für moldauische Staatsangehörige erleichtert wird,

in Anerkennung des Fernziels eines Regimes der visumfreien Einreise für Staatsangehörige der Republik Moldau,

in der Erkenntnis, dass eine Erleichterung der Visaerteilung nicht zu illegaler Migration führen darf und unter besonderer Beachtung des Sicherheits- und Rückübernahmeaspekts,

unter Berücksichtigung des...

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