Modernes Management in der Justiz. Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Bundesblatt Nr. 48, 3. Dezember 2002 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 48, 3. Dezember 2002 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Modernes Management in der Justiz. Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
Modernes Management in der JustizBericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständeratesvom 10. August 2001Das Wichtigste in KürzeMit der Eingangsfrage des Berichts wird ansatzweise erhoben, welche organisatorischen Massnahmen zur Effizienzsteigerung in eidgenössischen Gerichten in den vergangenen Jahren erfolgt sind. Schwerpunkt des Berichts sind die aktuellen Fragen nach den Möglichkeiten und Grenzen von New Public Management in der Justiz und die Beschreibung moderner Managementinstrumente im Gerichtswesen. Ein besonderer Akzent wird dabei auf die Frage gelegt, welche Leistungsindikatoren zur Geschäftsführung eines Gerichts für die Wahrnehmung der parlamentarischen Oberaufsicht zweckmässig sind.Der auf einer Dokumenten- und Literaturanalyse basierende Bericht ist Grundlage des ersten Teils der Inspektion zur «Parlamentarischen Oberaufsicht in der Justiz». Zuständig ist die erweiterte Subkommission EJPD/Gerichte der GPK des Stände-rates (erweitert durch Mitglieder der Subkommission EJPD/Gerichte der GPK des Nationalrates). In einem zweiten Inspektionsteil soll die Tragweite der parlamentarischen Oberaufsicht analysiert werden.Aus den Ergebnissen der einzelnen Untersuchungsfragen sind folgende Punkte hervorzuheben:- Bundesgericht und Eidgenössisches Versicherungsgericht sind unter dem Druck der steigenden Geschäftslast im Sinne effizienterer Führungsstrukturen in den 90er-Jahren reorganisiert worden. In den eidgenössischen Gerichten werden heute zahlreiche moderne Führungs-, Rechnungs- und Arbeitsinstrumente eingesetzt; ausgebautes Controlling und umfassendes Qualitätsmanagement gehören nicht dazu.- Die in der Theorie wie in der Praxis bestehenden Modelle der wirkungsorientierten Gerichtsführung im In- und Ausland wurden unter dem Grundsatz entwickelt, die richterliche Unabhängigkeit nicht zu beeinträchtigen. Eine wirkungsorientierte Steuerung ist bisher bei unterinstanzlichen Gerichten umgesetzt worden. Im Bericht wird primär auf das breit dokumentierte Hamburger Projekt «Justiz 2000» Bezug genommen.- Als Chancen einer wirkungsorientierten Gerichtssteuerung mit den Instrumenten Produktedefinition und Wirkungskontrolle sind eine erhöhte Transparenz auf der Kostenebene und teilweise auch auf der Wirkungsebene zu nennen. Diese erhöhte Transparenz und die Formulierung von politischen Erwartungen an die Leistungen der Justiz eröffnen dem Parlament ratio-nalere Steuerungs- und Sanktionsmöglichkeiten als sie heute bestehen.- Der wirkungsorientierten Gerichtsführung sind dadurch Grenzen gesetzt, dass ökonomische Rationalität und Leistungsorientierung nicht die alleinige Richtschnur der Geschäftsführung in der Justiz sein dürfen. Dem Aufbau eines Qualitätsmanagements und einer Wirkungskontrolle kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu. Allerdings besteht hinsichtlich der Wirkungsmessung und dem diesbezüglichen Indikatorensystem weiterer Abklärungsbedarf 7642- Einzelne Instrumente des NPM sind an die Bedürfnisse einer wirkungsorientierten Steuerung in der Justiz angepasst worden. Dazu gehören Globalbudget, Kosten- und Leistungsrechnung, Definition der Produkte eines Gerichts und Bestimmung von Leistungsindikatoren. Andere NPM-Instrumente konnten erst in Ansätzen adaptiert werden, wobei über ihre weitere Ausgestaltung noch diskutiert wird (z. B. nicht allein betriebswirtschaftlich ausgerichtetes Controlling oder ein entwickeltes Qualitätssicherungs-system).- Der Einsatz des NPM-Instrumentariums bedingt qualifizierte Management-kenntnisse. Da Richter in der Regel keine besondere Managementausbildung durchlaufen haben, wird hier ein Nachholbedarf geortet und die sogenannte Professionalisierung des Gerichtsmanagements zum wichtigen Reformelement.- Die heute in Tätigkeitsberichten eidgenössischer Gerichte ausgewiesenen Kennzahlen (Übertrag Vorjahr, Erledigungen etc.) geben der parlamentarischen Oberaufsicht zweckmässige Informationen über die Geschäftsfüh-rung der Gerichte. Die Beurteilungsbasis für die parlamentarische Prüfung des Berichts könnte allerdings noch erhöht werden, indem der Detail-lierungsgrad der Statistik erhöht würde (vermehrt Zeitreihen oder genauere Angaben zur Geschäftsdauer).- Durch die Bestimmung neuer Leistungsindikatoren (z. B. zur Leistungserbringung oder zu den Ressourcen), die auch als Leistungsvorgaben bei der Budgetierung (Globalbudget) dienen können, und der Einrichtung eines entsprechenden Controllings könnte der administrative Geschäftsgang eines Gerichts genauer erfasst, gesteuert und beschrieben werden. Dadurch würde die Transparenz über die Geschäftsführung steigen. Eine Erweiterung der jährlichen Tätigkeitsberichte der Gerichte - insbesondere mit Indikatoren zur Leistungserbringung (Gesamtverfahrensdauer, Erledigungsquotienten) oder zur Dienstleistungsqualität - würde der Optimierung der parlamentarischen Oberaufsicht dienen.Die im Bericht verwendeten Personen-...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Arrêt nº 4A 234/2010 de Ire Cour de Droit Civil, October 29, 2010 | iceland's volcano gives the sbb a big boost. | Arrêt nº 1C 369/2010 de Tribunal Fédéral October 20 2010 | Ordonnance du DFE sur le contrôle de l importation et du transit d animaux et de produits animaux Ordonnance sur les contrôles OITE | Avis relatif à un arrêté portant approbation de la convention constitutive d un groupement d intérêt public transfert de technologie | Ordinanze Ordinaria nº 380 de Consiglio di Stato, January 22, 2008 | Sentencia de Cour de cassation November 22 1989 caso Cour de Cassation Chambre civile 2 du 22 novembre 1989 88-18.410 | Sentenza nº 175 de Tribunali Amministrativi Regionali, Trentino Alto Adige, T.A.R. - Trentino Alto Adige - Bolzano, May 15, 2008