Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe

Auszug


Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe

10.085

Botschaft

zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe

vom 17. September 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu zwei Bundesbeschlüssen zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit dieser Botschaft werden die Aufstockung der zurzeit gültigen Rahmenkredite für die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Umfang von 640 Millionen Franken für die Jahre 2011 und 2012 beantragt, mit dem Ziel, einen stärkeren Beitrag der Schweiz zur Armutsreduktion, zur Wasserversorgung und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu leisten. Hierzu wird der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 linear auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht.

In den beiden Bundesbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 für die Rahmenkredite der DEZA über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern (BBl 2009 435 für den Kompetenzbereich DEZA) und des SECO über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (BBl 2009 443 für den Kompetenzbereich SECO) hatte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilt, im Jahr 2009 eine Botschaft für jeweils einen Zusatzkredit vorzulegen. Dank diesem Zusatzkredite soll der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erhöht werden. Dieser Auftrag wurde vom Ständerat am 17. Juni 2010 bestätigt.

Die vorliegende Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentli-chen Entwicklungshilfe (im Folgenden «Botschaft 0,5 Prozent») stützt sich ab auf die unverändert gültige entwicklungspolitische Strategie des Bundes von 2008.

Eine wirksame und sichtbare Entwicklungszusammenarbeit ist im Interesse der Schweiz. Sie fördert Allianzen und internationale Netzwerke, erweitert die aussenpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Schweiz und verstärkt ihren Einfluss in einer multipolaren Welt. Die Schweiz ist überdurchschnittlich stark in die globale Wirtschaft integriert und dabei überdurchschnittlich erfolgreich in Produktion, Handel und Dienstleistungen rund um die Welt. Dies führt zur selbstverständlichen Verpflichtung, sich an der Lösung der globalen Probleme der Welt - Armut, Konsequenzen des Klimawandels, unkontrollierte Migration, Wasserknappheit, Finanzund Wirtschaftstabilität sowie Abbau von Handelsbarrieren - mit einer adäquaten Leistung zu beteiligen.

Dank der Rotkreuzbewegung hat die Schweiz eine längere humanitäre Tradition als alle anderen Industrieländer, eine Tradition der Solidarität und der Menschlichkeit. Der Wunsch, solidarisch zu sein mit den Armen und Benachteiligten dieser Welt, ist nach wie vor für viele Schweizerinnen und Schweizer eine wichtige Motivation, privat Geld zu spenden und das staatliche Entwicklungsbudget zu unterstützen.

Die Erhöhung der «Aide Publique au Développement» (APD) auf 0,5 Prozent würde es der Schweiz erlauben, die bilaterale Hilfe in zwei für die Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) wichtigen Schlüsselsektoren entschieden zu verstärken. Mit ihren in dieser Botschaft vorgesehenen Aktivitäten trägt die Schweiz in den Bereichen Wasser und Klima aktiv zur Erreichung des Millenniumsentwick-

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lungsziels (MDG) 7 bei, bei dem es um den Zugang zu Wasser und zur ökologischen Nachhaltigkeit geht. Zudem erfüllt die Schweiz mit diesem Engagement ihre im Rahmen Kopenhagen Accords vom 18. Dezember 2009 gemachte Verpflichtung, in den Jahren 2010-2012 zusätzliche Mittel für Mitigations- und Adaptationsmassnahmen in Entwicklungsländern bereit zu stellen. Für diese bilateralen Massnahmen können zusätzliche 368 Millionen Franken verpflichtet werden. Folgende Resultate werden erwartet:

Wasser: Die Investitionen im Wassersektor bedeuten für die Partnerländer eine Reduktion der Gesundheitskosten, Zeitgewinn beim Wasserholen und die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion. Auf der Grundlage der Analysen aus dem «Wirkungsbericht Schweizer Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor» von 2008 geht hervor, dass mit einem investierten Franken ein sozialer und wirtschaftlicher Nutzen von durchschnittlich mindestens 3-5 Franken erzielt wurde. Es wird daher erwartet, dass mit den 197 Millionen Franken des Zusatzkredites, die für da...

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