Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Auszug


Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods. Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Die Mitgliedschaft der Schweiz in den Institutionen von Bretton Woods

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

vom 14. Oktober 2003

Bericht

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Am 17. Mai 1992 wurden sowohl der Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods wie auch das Bundesgesetz über die Mitwirkung der Schweiz an diesen Institutionen in der Volksabstimmung angenommen. Die Schweiz trat in der Folge am 29. Mai 1992 den Institutionen von Bretton Woods (BWI) durch die Ratifikation des Übereinkommens vom 22. Juli 1944 über den Internationalen Währungsfonds (SR 0.979.1) und der internationalen Abkommen zu den Institutionen der Weltbankgruppe1 bei. Die BWI bestehen einerseits aus dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und andererseits aus der Weltbankgruppe (WB). Letztere umfasst fünf eng miteinander verflochtene Organisationen (Internationale Bank für Entwicklung und Aufbau (IBRD), Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), Internationale Finanz-Corporation (IFC), Multilaterale Agentur für Investitionsgarantien (MIGA), Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Der IWF hat zur Aufgabe, sich weltweit für stabile Währungsverhältnisse und für einen freien Handel und Zahlungsverkehr einzusetzen. Die WB ihrerseits spielt bei der internationalen Finanzierung und Koordination von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten eine sehr wichtige Rolle. Beide Aufgabenbereiche sind für die Schweiz von grosser Bedeutung. Die schweizerische Volkswirtschaft hat als Teil des internationalen Wirtschaftssystems und insbesondere auch wegen ihrer starken Exportorientierung ein zentrales Interesse an den Zielsetzungen des IWF. Die langjährige schweizerische Entwicklungszusammenarbeit entspricht den aussenpolitischen Prinzipien der Solidarität und Universalität der Schweiz. Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der WB nimmt darin einen wesentlichen Platz ein und ergänzt die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz.

Die Gouverneursräte sind die obersten Organe der beiden Institutionen. Sie tagen einmal pro Jahr. Das wichtigste Organ auf operativer Ebene sind die Exekutivräte der BWI. Diese besitzen je 24 Exekutivdirektoren. In der Regel werden Beschlüsse im Konsensverfahren erzielt. Seit ihrem Beitritt führt die Schweiz eine Stimmrechtsgruppe an und nimmt deshalb Einsitz in die Exekutivräte des IWF und der WB, wo sie die Politik der beiden Institutionen aktiv mitgestaltet. Der Stimmrechtsgruppe gehören nebst der Schweiz Aserbaidschan, Kirgistan, Polen, Serbien-Montenegro, Tadschikistan...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen