Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
Originaltext
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Abgeschlossen am 21. September 2005 Von der Bundesversammlung genehmigt am 23. März 20071 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 18. Juli 2007 Der Schweizerische Bundesrat und der Ministerrat der Republik Albanien, nachfolgend die Vertragsparteien genannt, in der Absicht, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten, in der Überzeugung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des Terrorismus, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln sowie psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien, von wesentlicher Bedeutung ist, im Bestreben, die bestehende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den albanischen Behörden zu konkretisieren und zu ergänzen, in der Achtung der Rechte...