Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
Bundesblatt Nr. 8, 28. Februar 2006 › Seccion Unica
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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat der Republik Albanien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität Der Schweizerische Bundesrat und der Ministerrat der Republik Albanien, nachfolgend die Vertragsparteien genannt, in der Absicht, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten, in der Überzeugung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des Terrorismus, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln sowie psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien, von wesentlicher Bedeutung ist, im Bestreben, die bestehende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den albanischen Behörden zu konkretisieren und zu ergänzen, in der Achtung der Rechte und Pflichten der Angehörigen beider Vertragsparteien sowie in Beachtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Rechtsvorschriften, sind wie folgt übereinge...
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