Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhang)

Auszug


Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (mit Anhang)

Originaltext

Abkommen

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Abgeschlossen am 11. Juli 2003 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Oktober 2004

Der Schweizerische Bundesrat und das Ministerkabinett der Ukraine (nachstehend «Parteien» genannt)

vom Wunsche geleitet, die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen ihnen aufrechtzuerhalten und zu fördern,

in der Absicht, Massnahmen gegen illegale Immigration zu ergreifen und

in dem Bestreben, die Rückübernahme von Personen zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:

Art. 1 Übernahme eigener Staatsangehöriger

(1) Jede Partei übernimmt formlos auf Ersuchen der anderen Partei jede Person, welche die für das Hoheitsgebiet der ersuchenden Partei geltenden Einreise- oder Aufenthaltsbedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder einsichtig glaubhaft gemacht wird, dass diese Person die Staatsangehörigkeit der ersuchten Partei besitzt.

(2) Die ersuchende Partei nimmt eine solche Person unter denselben Bedingungen zu...

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