Protokoll zur Änderung des am 3. August 1993 in Mexiko City unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Auszug


Protokoll zur Änderung des am 3. August 1993 in Mexiko City unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Übersetzung1

Protokoll

zur Änderung des am 3. August 1993 in Mexiko City unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Abgeschlossen am 18. September 2009 Von der Bundesversammlung genehmigt am. 18. Juni 20102

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 23. Dezember 2010

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko,

vom Wunsch geleitet, ein Protokoll zur Änderung des am 3. August 19933 in Mexiko unterzeichneten Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen abzuschliessen (nachfolgend als «Abkommen» bezeichnet), haben Folgendes vereinbart:

Art. I

Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a (Unter das Abkommen fallende Steuern) des Abkommens wird aufgehoben und durch den folgenden Absatz 3 Buchstaben a ersetzt:

«a) in Mexiko:

i) die Steuer vom Einkommen (el impuesto sobre la renta);

ii) die Unternehmenssteuer...

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