Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz (2003–2007) (In Erfüllung des Postulats «Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz» der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 14. August 2000)

Auszug


Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz (2003–2007) (In Erfüllung des Postulats «Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz» der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 14. August 2000)

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Bericht

über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz (2003-2007)

(In Erfüllung des Postulats «Regelmässige Berichterstattung

über die Menschenrechtspolitik der Schweiz» der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vom 14. August 2000)

vom 31. Mai 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz (2003-2007) und ersuchen Sie, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Mai 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der internationale Menschenrechtsschutz hat sich in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen in eine erfreuliche Richtung entwickelt. So hat sich etwa die Anzahl Staaten erhöht, welche die wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen ratifiziert haben. Einzelne bestehende Übereinkommen wurden durch neue rechtliche Instrumente ergänzt und die darin verankerten Rechte gestärkt. Die erzielten Fortschritte können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mensch-rechte heute weltweit auf dem Prüfstand stehen und die Herausforderungen für die internationale Menschenrechtspolitik gewaltig sind: Obwohl immer mehr Regierungen willens sind, sich rechtlich zum Schutz der Menschenrechte zu verpflichten, wollen oder können sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen. Weltweit wenden noch immer rund 70 Staaten regelmässig Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Verfahren an, um Menschen zu strafen oder zu demütigen. Gegenwärtig bekennen sich noch immer 73 Staaten zur Todesstrafe. Zehntausende von Menschen «verschwinden» weltweit nach wie vor spurlos oder werden willkürlich inhaftiert. Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in Armut: Ihnen bleibt das Recht auf Nahrung, Wasser, Gesundheitsversorgung und Bildung, aber auch auf Teilhabe am politischen Leben sowie auf Rechtsgleichheit verwehrt.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gegen die USA und in der Folge auch gegen Staaten wie Indonesien, Marokko, Spanien und Grossbritannien wurde die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu einer der obersten Prioritäten der internationalen Politik erklärt. Gewisse Staaten, die den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht wenig Respekt zollen, missbrauchen die Terrorismusbekämpfung, um ihre interne Repression zu verschärfen oder gewaltfreie oppositionelle Gruppierungen mundtot zu machen. Neben der Terrorismusbekämpfung verändern auch andere Phänomene die Rahmenbedingungen für menschenrechtspolitische Akteure: Konflikte, Migration, Armut, demokratische oder rechtsstaatliche Defizite, das grenzüberschreitende Unternehmertum oder biotechnologische und medizinische Errungenschaften stellen Herausforderungen dar, mit denen sich eine umfassend verstandene Menschenrechtsaussenpolitik heute auseinandersetzen muss.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich solche Herausforderungen nur im Rahmen von Partnerschaften mit anderen Staaten, internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Akteuren sinnvoll bewältigen lassen. Gleichzeitig erachtet er es als seine Pflicht, seine Strategien und Instrumente regelmässig zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Die meisten seiner langjährigen Prioritäten beurteilt er nach wie vor als sinnvoll und erhaltenswert: gezielte Förderung elementarer Menschenrechte und Schutz besonders verletzlicher Gruppen, Verankerung der Menschenrechte in anderen Politikbereichen («Mainstreaming») und Weiterentwicklung von Partner-schaften.

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Der vorliegende Bericht ist folgendermassen gegliedert: Nach einer Einführung wird erläutert, mit welchen Rahmenbedingungen menschenrechtspolitische Akteure heute konfrontiert sind. Anschliessend steht die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz im Vordergrund: Vorgestellt werden Grundprinzipien, Zielsetzungen, Instrumente sowie konkrete operationelle und konzeptionelle Herausforderungen. Der Bericht ist als «Situationsbericht» konzipiert, was bedeutet, dass gegenwärtige und zukunftsorientierte Überlegungen im Zentrum stehen.

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Inhaltsverzeichnis

Übersicht 6072

1 Einleitung 6075

2 Ausgangslage 6075

3 Allgemeines und Herausforderungen 6076

3.1 Frauen und Kinder als Hauptleidtragende 6078

3.2 Menschenrechte und Terrorismusbekämpfung 6079

3.3 Menschenrechte und Globalisierung 6079

3.4 Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit 6081

3.5 Menschenrechte und Gewaltkonflikte 6083

3.6 Menschenrechte und Migration 6084

3.7 Tendenzen multilateraler Menschenrechtspolitik 6085

4 Schweizerische Menschenrechtsaussenpolitik 6086

4.1 Grundsätze 6087

4.2 Einsatz für elementare Menschenrechtsstandards 6088

4.2.1 Recht auf Leben, Sicherheit und Integrität 6088

4.2.2 Religions-, Meinungsäusserungs- und Vereinigungsfreiheit 6090

4.2.3...

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