Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung

Auszug


Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung

07.025

Botschaft

zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008-2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung

vom 28. Februar 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustim-mung, den Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2008-2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Februar 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Gemäss den Artikeln 14 und 22 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Regionalpolitik bestimmt die Bundesversammlung in einem achtjährigen Mehrjahresprogramm die Förderschwerpunkte und die Förderinhalte für die Regionalpolitik sowie die flankierenden Massnahmen. Zudem legt sie einen auf acht Jahre befristeten Zahlungsrahmen für weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung fest.

Im Entwurf zum Festlegungsbeschluss werden die Schwerpunkte für die direkte Förderung in erster Priorität auf exportorientierte, industrielle Wertschöpfungssysteme und auf die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus gelegt. In zweiter Priorität und subsidiär zu den entsprechenden Sektoralpolitiken sind Produktions- und Dienstleistungstrukturen von Interesse, die sich auf spezifische Ressourcen der Berggebiete und der ländlichen Räume abstützen: Energie, Agrarwirtschaft, Bildung.

Die Definition von Förderinhalten und Selektionsregeln für die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen soll Gewähr dafür bieten, dass die Regional-politik nach marktwirtschaftlichen Kriterien umgesetzt wird.

Mit den flankierenden Massnahmen wird angestrebt, dass:

- zwischen der Regionalpolitik und weiteren Bundesaufgaben mit Wirkungen auf die räumliche Entwicklung Synergien geschaffen werden;

- der Massnahmeneinsatz auf allen Ebenen professionell unterstützt und die

Wirkung messbar werden. Dazu zählen die Qualifizierung der regionalen Akteure, der Transfer und die Valorisierung von Wissen und ein Indikatorensystem.

Die Definition von Schwerpunkten durch den Bund soll zwar die Gesetzesbestimmungen im Hinblick auf die Umsetzung in den nächsten acht Jahren konkretisieren. Der Detailregelung sind jedoch insofern Grenzen gesetzt, als den unterschiedlichen Strukturen zwischen Alpen- und Juraraum und zwischen Bodensee und Bassin Lémanique Rechnung zu tragen ist. Den Kantonen sind deshalb Spielräume zu gewähren, damit sie zusammen mit ihren Regionen eigene Prioritäten setzen können.

Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren haben am Entwurf zum vorliegenden Programm mitgewirkt. Das wichtigste Kriterium für die Wahl der thematischen Schwerpunkte und Massnahmen der achtjährigen Förderperiode bildet der Export-basisansatz. Alle Aktivitäten im Zuge der Umsetzung des Mehrjahresprogramms sollen einen unmittelbaren oder mittelbaren Beitrag dazu leisten, dass die Regionen als Standorte für exportfähige wirtschaftliche Leistungen gestärkt werden. Export bedeutet dabei Leistungstransfer aus der Region, dem Kanton oder der Schweiz hinaus.

2446

Mit dem Entwurf zum Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung wird für die Programmperiode ein Zahlungsrahmen von 230 Millionen Franken beantragt. Diese Neueinlagen werden zusammen mit den Amortisationen aus den IHG-Darlehen die Grundlage bilden, dass die regionalpolitischen finanziellen Leistungen etwa in der heutigen Höhe fortgeführt werden können und gleichzeitig die längerfristige Werterhaltung des Fonds angestrebt werden kann. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben sind entsprechend zu plafonieren. Es wird auch Antrag gestellt, mit dem Kredit während der Programmperiode den Mehrbedarf von zwei Stellen zu finanzieren.

2447

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 2446

Abkürzungen 2451

1 Ausgangslage 2452

1.1 Ziel und Grundsätze der Neuen Regionalpolitik 2453

1.2 Ausrichtungen der NRP 2453

1.3 Räumlicher Wirkungsbereich 2454

1.4 Begründung und Ansatzpunkte der innovations- und wertschöpfungsorientierten Regionalpolitik 2455

1.4.1 Exportbasis-Ansatz 2455

1.4.2 Förderung von Innovation und Unternehmertum 2455

1.4.3 Grenzübergreifende Zusammenarbeit 2456

1.4.4 Flankierende Massnahmen 2457

2 Regionalpolitisches Mehrjahresprogramm des Bundes 2008-2015 2458

2.1 Allgemeine Ansatzpunkte und Kriterien 2458

2.1.1 Bestimmung des generellen Rahmens 2458

2.1.2 Leitideen 2459

2.1.3 Drei weitere Selektionsregeln 2460

2.2 Ausrichtung 1 2461

2.2.1 Übersicht 2461

2.2.1.1 Räumliche...

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