Technische Normen für Medizinprodukte Medizinprodukteverordnung (MepV)

Auszug


Technische Normen für Medizinprodukte Medizinprodukteverordnung (MepV)

Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Technische Normen für Medizinprodukte

Medizinprodukteverordnung (MepV)

vom 19. Oktober 1999

Gestützt auf Artikel 4 Absatz 3 der Medizinprodukteverordnung vom 24. Januar 19961 (MepV) werden die im Anhang aufgeführten technischen Normen als technische Normen bezeichnet, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 MepV zu konkretisieren. Es handelt sich dabei um europäisch harmonisierte Normen, die im Auftrag der Europäischen Kommission sowie der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) von den Euopäischen Normungsausschüssen CEN und CENELEC erlassen worden sind.

Die Texte dieser Normen können bei der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV), Abteilung switec, Mühlebachstrasse 54, 8008 Zürich, und diejenigen der Normen für elektromedizinische Geräte beim Schweizerischen Elektro...

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