Parlamentarische Initiative. Medien und Demokratie. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative. Medien und Demokratie. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

03.448 Parlamentarische Initiative Medien und Demokratie

Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

vom 3. Juli 2003

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21quater Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) den vorliegenden Bericht. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.

3. Juli 2003 Im Namen der Kommission

Der Präsident: Charles-Albert Antille

Übersicht

In den 90er Jahren häuften sich Meldungen über Fusionen und Einstellungen von Presseerzeugnissen. In einem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahre 2001 wird diese Entwicklung unter den Begriffen «Titelsterben» und «publizistische Konzentration» mit Zahlen eindrücklich belegt. In den vergangenen sechs Jahren hat sich die Zahl der Tageszeitungen von 120 auf unter 100 reduziert, die Zahl der Vollredaktionen gar von 60 auf 40 (vgl. «Tages-Anzeiger», 11.7.2002, S. 63). In Fachkreisen wird spekuliert, dass es im Jahr 2010 in der Schweiz gerade noch neun grosse Verlagshäuser mit jeweils mehreren Titelgruppen geben wird. Insbesondere auf regionalpolitischer Ebene ist eine Monopolbildung im Medienwesen zu beobachten.

Aus staats- und demokratiepolitischer Perspektive ist dieses Ungenügen des Marktes zur Herstellung eines publizistischen Wettbewerbs und einer medienpolitischen Vielfalt problematisch und äusserst bedenklich. Für eine eigenständige, unabhängige Meinungs- und Willensbildung sind vielfältige, hochwertige und in einem gewissen Wettbewerb zueinander sich befindende Medien notwendig, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Im föderalistischen System der Schweiz üben die Gliedstaaten viele Kompetenzen aus. Umso besorgniserregender ist es, wenn gerade auf dieser politischen Ebene die demokratische Kontrolle der kantonalen Macht aufgrund eines eingeschränkten öffentlichen Diskurses in den Medien beeinträchtigt wird. Es soll deshalb die verfassungsrechtliche Basis geschaffen werden, damit Massnahmen zur Förderung der Vielfalt insbesondere der regionalen Presse ergriffen werden können. Ziel der Vorlage ist der Schutz demokratiegerechter Öffentlichkeiten auf allen staatlichen Ebenen.

Die Schweiz kennt bis heute nur eine indirekte Presseförderung durch die Verbilligung der Posttaxen beim Versand von Zeitungen und Zeitschriften. Diese indirekten Subventionen basieren auf Artikel 15 des Postgesetzes, dessen Verfassungsgrundlage doch ziemlich weit hergeleitet werden muss. Nun soll eine explizite Verfassungsgrundlage geschaffen werden, welche zielgerichtetere Massnahmen erlaubt. Zusammen mit dem Verfassungsartikel betreffend Radio und Fernsehen entsteht somit die Grundlage für eine zusammenhängende Medienpolitik aus staatspolitischer Perspektive. Entsprechende Bestimmungen könnten dereinst in einem Medienvielfaltsgesetz zusammengefasst werden. Es wird hier davon ausgegangen, dass das heute unbefriedigende System der indirekten Unterstützung durch Verbilligung der Post-taxen durch eine direkte Subventionierung von Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen, abgelöst werden soll. Die im vorliegenden Bericht bereits ski...

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