Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und

die Republik Mazedonien,

nachfolgend die Vertragsparteien genannt,

in der Absicht, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten,

in der Überzeugung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie des Terrorismus, von wesentlicher Bedeutung ist,

in dem Bestreben, die schon bestehende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den mazedonischen Behörden zu präzisieren und zu ergänzen,

in der Achtung der Rechte und Pflichten der Angehörigen beider Vertragsparteien sowie

in Beachtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Rechtsvorschriften,

sind wie folgt üb...

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