Reglement für den Master of Advanced Studies in Supervision und/oder ...

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216.34 Reglement für den Master of Advanced Studies in Supervision und/oder Organisationsberatung vom 19. Februar 2010 1 Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf den Kooperationsvertrag zwischen der...

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Auszug


Reglement für den Master of Advanced Studies in Supervision und/oder ...

216.34

Reglement für den Master of Advanced Studies in Supervision und/oder Organisationsberatung

vom 19. Februar 2010[1]

Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf den Kooperationsvertrag zwischen der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen (als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Rorschach) und der Akademie für Erwachsenenbildung vom 9. Dezember 2003

als Reglement:

I.

Allgemeine Bestimmungen

Grundsatz

Art. 1. 1 Die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG) und die Akademie für Erwachsenenbildung (aeB) Schweiz bieten gemeinsam einen Weiterbildungslehrgang für Fachleute in Bildung und Personalentwicklung in Form eines Masters of Advanced Studies in Supervision und/oder Organisationsberatung (abgekürzt MAS-Lehrgang) an.

Geltung

Art. 2. 1 Dieses Reglement gilt für die Bewerberinnen und Bewerber sowie für die eingeschriebenen Studentinnen und Studenten im MAS-Lehrgang.

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