Pa. Iv. Müller Philipp. Einschränkung der Dumont-Praxis. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

Auszug


Pa. Iv. Müller Philipp. Einschränkung der Dumont-Praxis. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

04.457

Pa. Iv. Müller Philipp Einschränkung der Dumont-Praxis

Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

vom 3. September 2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, dem beiliegenden Entwurf zuzustimmen.

3. September 2007 Im Namen der Kommission

Der Präsident: Caspar Baader

Übersicht

Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten «Dumont-Praxis») kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen.

Im Rahmen einer von Nationalrat Philipp Müller eingereichten parlamentarischen Initiative, der gemäss parlamentarischem Verfahren Folge gegeben wurde, bean-tragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates mit 13 zu 12 Stimmen, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. Was die kantonalen Einkommenssteuern anbelangt, sollen die Kantone die Möglichkeit haben, die Dumont-Praxis aufzuheben.

7994

Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Bei Liegenschaften des Privatvermögens können vom steuerbaren Einkommen die Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden (Art. 32 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer [DBG] und Art. 9 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [StHG]). Dieser allgemeine Grundsatz wird mit der als...

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