Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der libanesischen Republik über die Zusammenarbeit in bestimmten Familienangelegenheiten

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der libanesischen Republik über die Zusammenarbeit in bestimmten Familienangelegenheiten

Übersetzung1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der libanesischen Republik über die Zusammenarbeit in bestimmten Familienangelegenheiten

Abgeschlossen am 31. Oktober 2005

In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. März 2006

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die libanesische Republik, nachfolgend «die Vertragsparteien», zur Bekräftigung ihrer gegenseitigen Beziehungen,

eingedenk des Überein...

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