Botschaft zu den Abkommen mit Lettland und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Auszug


Botschaft zu den Abkommen mit Lettland und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

05.049

Botschaft

zu den Abkommen mit Lettland und Tschechien

über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

vom 3. Juni 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen über die Genehmigung der folgenden von der Schweiz unterzeichneten bilateralen Vereinbarungen:

- Abkommen vom 23. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität;

- Vertrag vom 31. Mai 2005 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung strafbarer Handlungen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. Juni 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Samuel Schmid

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Um grenzüberschreitende Kriminalität wirksam zu verhindern oder zu bekämpfen, bedarf es eines umfassenden Engagements im zwischenstaatlichen Bereich. So sind nebst anderen Massnahmen die Instrumentarien der polizeilichen Zusammenarbeit auf regionaler, bilateraler und multilateraler Ebene konsequent auszubauen.

Durch die vorliegenden Abkommen mit Lettland und Tschechien über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität wird die bilaterale Polizeikooperation mit zwei wichtigen Ländern Osteuropas verstärkt. Die Verhandlungen in den Jahren 2003 und 2004 konnten mit Lettland am 23. Mai 2005 mit der Unterzeichnung des Abkommens in Riga abgeschlossen werden. Das Abkommen mit Tschechien wurde am 31. Mai 2005 in Prag unterzeichnet. Die Abkommen regeln die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Polizeibehörden und optimieren die bestehende Interpol-Zusammenarbeit im Bereich des polizeilichen Informations- und Datenaustauschs unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Punktuell ermöglichen sie eine über die Interpol-Regelungen hinausgehende Zusammenarbeit (z.B. Bildung gemeinsamer Analyse- und Ermittlungsgruppen). Sie greifen nicht in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und...

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