Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Originaltext

Abkommen

zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

und der Republik Lettland über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität

Abgeschlossen am 23. Mai 2005

Von der Bundesversammlung genehmigt am ...1 Ratifikationsurkunden ausgetauscht am ...

In Kraft getreten am ...

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und

die Republik Lettland,

nachfolgend die Vertragsparteien genannt,

in der Absicht, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten,

in der Überzeugung, dass die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und effektiven Verhinderung der Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferchemikalien sowie des Terrorismus, von...

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