Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Auszug


Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Übersetzung1

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Lesotho über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Abgeschlossen am 16. Juni 2004

Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. März 20102 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 7. Mai 2010

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung des Königreichs Lesotho,

vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen der beiden Staaten zu verstärken,

im Bestreben, günstige Bedingungen für Investitionen von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen und zu erhalten und somit neue Geschäftsinitiativen zu fördern,

in der Erkenntnis der Notwendigkeit, durch die Förderung und den Schutz von ausländischen Investitionen zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Mehrung des Wohlstandes in b...

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