Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)

Auszug


Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)

Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug

(LSMV) Änderung vom 19. Oktober 2011

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 21. November 20071 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug wird wie folgt geändert:

Art. 1 Anerkennungsvoraussetzungen

1 Das Bundesamt für Justiz (BJ) gewährt Betriebsbeiträge (Art. 5 LSMG) an die Kantone zugunsten von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Erziehungseinrichtungen), die es fü...

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