Reglement vom 6. Juli 2004 für das Lehrpersonal, das der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport untersteht (LPR)Inkrafttreten: 01.09.2004

Auszug


Reglement vom 6. Juli 2004 für das Lehrpersonal, das der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport untersteht (LPR)Inkrafttreten: 01.09.2004

ASF 2004_088 Reglement

vom 6. Juli 2004

Inkrafttreten: 01.09.2004

für das Lehrpersonal, das der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport untersteht (LPR)

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal (StPG) und das dazugehörige Reglement vom 17. Dezember 2002 (StPR); gestützt auf das Gesetz vom 23. Mai 1985 über den Kindergarten, die Primarschule und die Orientierungsschule (Schulgesetz) und das dazugehörige Ausführungsreglement vom 16. Dezember 1986; gestützt auf das Gesetz vom 11. April 1991 über die Mittelschulen und das dazugehörige Reglement vom 27. Juni 1995; auf Antrag der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport,

beschliesst:

1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand Dieses Reglement beinhaltet die besonderen und ergänzenden Bestimmungen zum Gesetz über das Staatspersonal und zum dazugehörigen Ausführungsreglement, zum Schulgesetz und zum dazugehörigen Ausführungsreglement, sowie zum Gesetz über die Mittelschulen und zum dazugehörigen Ausführungsreglement. Art. 2 Geltungsbereich 1 Das vorliegende Reglement gilt für das Lehrpersonal, das der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (die Direktion) und dem Gesetz über das Staatspersonal untersteht.

2 Die Mitglieder des Lehrkörpers der Universität, der Pädagogischen Hochschule und der Hochschule für Gesundheit und Soziales unterst...

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