Parlamentarische Initiative Legislaturplanung. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

Auszug


Parlamentarische Initiative Legislaturplanung. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

04.438/04.449 Parlamentarische Initiative Legislaturplanung

Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates

vom 3. November 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit diesem Bericht unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu einer Änderung des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrates. Gleichzeitig erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Kommission beantragt, den beiliegenden Entwürfen zuzustimmen.

3. November 2005 Im Namen der Kommission

Der Präsident: Herman Weyeneth

Übersicht

Die Beratungen des Parlamentes über den «Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007» im Sommer 2004 befriedigten in verschiedener Hinsicht nicht:

- Der Aufwand für diese Beratungen schien mit ihrem Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehen. Nach ausufernden Debatten scheiterte der Entwurf in der Gesamtabstimmung des Nationalrates.

- Der Entwurf des Bundesrates enthielt bloss sehr allgemeine und vage Ziele. Die Beschlussfassung darüber erschien daher unverbindlich.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will aber trotz der miss-glückten Beschlussfassung über die Legislaturplanung 2003-2007 an der parlamentarischen Mitwirkung in Form der Beratung eines einfachen Bundesbeschlusses festhalten. Die Bundesverfassung verlangt die Mitwirkung des Parlamentes an den wichtigen Planungen, weil bei diesen Planungen wichtige Vorentscheide für die Gesetzgebung - klassische Aufgabe des Parlamentes - gefällt werden. Ein einfacher Bundesbeschluss schafft die erwünschte politische Verbindlichkeit der Planungsentscheide des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat. Das Verfahren der Beratung eines Erlassentwurfs erlaubt einen geordneteren und transparenteren Entscheidungsprozess als das frühere unbefriedigende Verfahren der Behandlung von zahlreichen «Richtlinienmotionen».

Die bei den Beratungen im Sommer 2004 aufgetretenen Mängel sollen wie folgt behoben werden:

- Auf eine Gesamtabstimmung ist zu verzichten. Im schweizerischen politischen System kann nicht erwartet wer...

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