Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit internationalen Abkommen im Bereich der Landwirtschaft)

Auszug


Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen im Zusammenhang mit internationalen Abkommen im Bereich der Landwirtschaft)

09.022

Botschaft

zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

(Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen

im Zusammenhang mit internationalen Abkommen im Bereich der Landwirtschaft)

vom 25. Februar 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen hiermit Botschaft und Entwurf zu einer Änderung des Land-wirtschaftsgesetzes mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Februar 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) und im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen. Im Hinblick auf ein solches Abkommen und eines möglichen Abschlusses der Doha-Runde der WTO soll möglichst frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen (Spezialfinanzierung) geschaffen werden. Am 4. November 2008 wurden die Verhandlungen für ein FHAL in Brüssel offiziell eröffnet.

Mit der vorliegenden Botschaft wird die Einführung eines neuen Artikels 19a im Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19981 (LwG) vorgeschlagen. Er sieht vor, im Rahmen einer Spezialfinanzierung gemäss Artikel 53 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 20052 (FHG) die Zolleinnahmen von importierten Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln (Kap. 1-24 des Zolltarifs) für die Finanzierung von Begleitmassnahmen zu reservieren. Diese Zweckbindung soll bereits ab 2009 bis zur Umsetzung eines FHAL und/oder eines WTO-Abkommens vorgenommen werden. Da jedoch keine unbefristete Massnahme geschaffen werden soll und der Endpunkt noch nicht festgelegt werden kann, wird die Zweckbindung vorerst auf 8 Jahre bis 2016 beschränkt.

Die mit der Spezialfinanzierung verbundene frühzeitige Reservierung von später benötigten Mitteln ist ein vertrauensbildendes Signal, die Finanzierung der Begleitmassnahmen sicherstellen zu wollen. Die erwähnte Mittelreservierung regelt die schuldenbremsenkonforme Finanzierung von Begleitmassnahmen noch nicht. Dazu wird der Bundesrat im Rahmen einer Botschaft zur Umsetzung mindestens eines der beiden Abkommen ein entsprechendes Konzept vorlegen.

1 SR 910.1

2 SR 611.0

1336

Botschaft

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL)

Am 14. März 2008 stimmte der Bundesrat einem Mandat für Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) sowie einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu. Am 4. November 2008 wurden die Verhandlungen für ein FHAL in Brüssel eröffnet.

Mit einem FHAL wird eine umfassende bilaterale Liberalisierung des Handels mit Agrargütern und Lebensmitteln angestrebt. Es würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse (wie Zölle und Kontingente) als auch nichttarifäre Hürden (wie unterschiedliche Produktionsvorschriften und Zulassungsbestimmungen) abbauen. Das FHAL würde nicht nur landwirtschaftliche Rohstoffe (Milch, Schlachtvieh usw.) umfassen, sondern auch die vor- und ...

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