Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 31, 4. August 2009Einzig › Landwirtschaftsabkommen

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Auszug


Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

Übersetzung1

Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

Abgeschlossen am 26. Januar 2008

Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. März 20092 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 30. April 2009 In Kraft getreten am 1. Juli 2009

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (im Folgenden als «die Schweiz» bezeichnet),

und

Kanada,

eingedenk dessen, dass am gleichen Tag wie dieses Abkommen das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation3 (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz), im Folgenden als das «Freihandelsabkommen» bezeichnet, unterzeichnet wurde; und

bestätigend, dass dieses Abkommen im Sinn von Artikel 3 Absatz 2 des Freihandelsabkommens Teil der Instrumente bildet, welche die Freihandelszone zwischen Kanada und der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (den «EFTA-Staaten») errichten, sind wie folgt übereingekommen:

Art. 1

1. Dieses Abkommen regelt den Handel folgender Erzeugnisse zwischen den Parteien dieses Abkommens:

(a) Erzeugnisse, die unter Kapitel 1201324 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren fallen und nicht in den Anhängen G oder H des Freihandelsabkommens aufgeführt sind; und

(b) Erzeugnisse, die gemäss Anhang F des Freihandelsabkommens nicht unter Artikel 10 des gena...

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