Beschluss Nr. 1/2010 des Gemischten Landverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Änderung des Anhangs 1 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse

Auszug


Beschluss Nr. 1/2010 des Gemischten Landverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Änderung des Anhangs 1 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse

Originaltext

Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse

Beschluss Nr. 1/2010 des Gemischten Landverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Änderung des Anhangs 1

Angenommen am 22. Dezember 2010 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 2011

Der Ausschuss,

gestützt auf das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse1, insbesondere auf Artikel 52 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäss Artikel 52 Absatz 4 erster Gedankenstrich beschliesst der Gemischte Ausschuss über die Änderung des Anhangs 1.

(2) Der Anhang 1 wurde zuletzt durch den Beschluss 1/2009 des Gemischten Ausschusses vom 17. Juni 20092 geändert.

(3) In den unter das Abkommen fallenden Bereichen wurden neue Rechtsakte d...

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