Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Bericht des Bundesrates an das Parlament

Auszug


Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Bericht des Bundesrates an das Parlament

Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen

vom 11. September 2001

Bericht des Bundesrates an das Parlament

vom 26. Juni 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mit dem Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Zusammenfassung

I.

Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 verlangten verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier wie auch Parteien vom Bundesrat in verschiedenen Vorstössen eine Lage- und Gefährdungsanalyse für die Schweiz. Neben der Darstellung und Bewertung des Istzustandes sollten namentlich neue Bedrohungsformen wie moderner Terrorismus, Umweltkriminalität, Cyberkriminalität, Schmuggel, Waffen, Proliferation und organisierte Kriminalität (OK) untersucht und Lücken bei deren Bekämpfung aufgezeigt werden.

Die vorliegende Lage- und Gefährdungsanalyse bezieht sich spezifisch auf jene Fragen, die in den beiden gleich lautenden Motionen FDP (NR) und Merz (SR) (Nachrichtendienste und Staatsschutz optimieren; 01.3545 bzw. 01.3569) und den beiden gleich lautenden Interpellationen FDP (NR) und Fünfschilling (SR) (Lagebeurteilung nach den Terroranschlägen; 01.3552 bzw. 01.3576) aufgeworfen wurden. Der Wortlaut der Vorstösse sowie die entsprechenden Antworten bzw. Stellungnahmen des Bundesrates sind im Anhang wiedergegeben.

Der vorliegende Bericht beinhaltet eine aktuelle umfassende Lagedarstellung im Hinblick auf die in den Vorstössen aufgeworfenen Fragen und zeigt unter Berücksichtigung der Veränderungen unseres sicherheitspolitischen Umfeldes den Hand-lungsbedarf bei der Prävention und Repression in den Bereichen Terrorismus, Gewaltextremismus und verschiedener Kriminalitätsformen auf. In den drei Hauptkapiteln des Berichts «Lageanalyse», «Verfügbare Mittel und Lücken» sowie «Ergriffene oder beabsichtigte Massnahmen» werden ausgehend von der Lagedarstellung im Sinne einer Auslegeordnung die verschiedenen bereits getroffenen oder initiierten gesetzgeberischen und instrumentellen Massnahmen dargestellt und auf diejenigen verwiesen, welche aus der Sicht des Bundesrates noch Gegenstand sepa-rater Berichte und Anträge sein sollen.

II.

Die Lageanalyse kommt im Wesentlichen zu folgenden Schlussfolgerungen: Gestützt auf eine aktuelle Analyse von Zielen und Funktionsweisen der Terrororganisationen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass die Schweiz und Schweizer Personen an sich ein primäres Ziel terroristischer Akte werden. Angesichts der Potenziale und Absichten terroristischer Organisationen ist es jedoch jederzeit möglich, dass die Schweiz oder ihre Einwohnerinnen und Einwohner von Terrorakten betroffen sein können. Terrorismus- und extremismusrelevante Aktivitäten in der Schweiz können nicht nur eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit darstellen, sondern indirekt auch zu politischem Druck auf die Schweiz durch Staaten führen, die in direktem Konflikt mit entsprechenden Organisationen stehen.

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Grundsätzlich müssen die Gefährdungsannahmen des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000 nicht angepasst werden. Geändert hat sich vor allem die Wahrneh-mung um die Dimension der eigenen Verwundbarkeit als moderne Technologiegesellschaft, die Einschätzung der zeitlichen Vorbereitungsphase und die Bedeutung der internationalen und innerstaatlichen Kooperation zwischen verschiedenen Behörden.

Hoch entwickelte und international stark vernetzte Volkswirtschaften bieten aber auch anderen kriminellen Organisationen Entfaltungsmöglichkeiten. Schwerpunkttätigkeiten der so genannten OK sind Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Korruption, Erpressung sowie die damit verbundene Geldwäscherei. Anlass zur Sorge geben mögliche Querverbindungen zwischen OK und terroristischen Gruppierungen. Obschon keine Erkenntnisse vorliegen, wonach es in der Schweiz zu einer Einflussnahme grösseren Umfangs des organisierten Verbrechens auf Politik und Wirtschaft gekommen wäre, konnten punktuelle Aktivitäten krimineller Organisationen festgestellt werden, die darauf abzielen, sich die Vorzüge unseres Wirtschafts- und Finanzplatzes zu Nutze zu machen.

III.

Im Hinblick auf die verfügbaren Mittel und Lücken kann festgestellt werden, dass die Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und OK, wie überhaupt die Aufrechterhaltung der inneren und äusseren Sicherheit vermehrt zur gemeinsamen Aufgabe der Staatengemeinschaft werden und einer grundsätzlichen Prüfung neuer Zusammenarbeitsformen in Bund und Kantonen sowie mit ausländischen Behörden und internationalen Organisationen bedürfen.

Eine massgeschneid...

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