Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 24. September 2000

Auszug


Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 24. September 2000

Kreisschreiben

des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 24. September 2000

vom 14. Juni 2000

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

1 Abstimmungsvorlagen

Wir haben den 24. September 2000, sowie innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorangehenden Tage, als Datum festgesetzt für die Volksabstimmung über

- den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1999 über die Volksinitiative vom 21. März 1995 "für einen Solarrappen (Solar-Initiative)" (BBl 1999 8639);

- den Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die

Umwelt (Gegenentwurf vom 8. Oktober 1999 zur zurückgezogenen Volksinitiative vom 21. März 1995 "für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Energieverschwendung [EnergieUmwelt-Initiative])" (BBl 1999 8636);

- die Volksinitiative vom 28. August 1995 "für eine Regelung der

Zuwanderung" (BBl 1999 2565) und

- die Volksinitiative vom 25. März 1997 "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag (Konstruktives Referendum)" (BBl 2000 2130).

2 Rechtsgrundlagen

Wir ersuchen Sie, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann. Massgebend sind

21 das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR

161.1, AS 2000 411; BPR) mit der Verordnung des Bundesrates vom

24. Mai 1978 (SR 161.11; VPR);

22 das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der

Auslandschweizer (SR 161.5) mit der Verordnung des Bundesrates vom

16. Oktober 1991 (SR 161.51) und das Kreisschreiben des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten vom 16. Oktober 1991 (BBl 1991 IV 532).

3 Sonderfall Volksinitiative mit Gegenentwurf

31 Organisatorische Massnahmen gegen Verwechslungsgefahr

311 Volksinitiativen mit Gegenentwurf sind erheblich komplizierter auszuzählen als einfache Abstimmungsvorlagen. Aus diesem Grund stellen wir den Gemeinden (ähnlich wie bei Nationalratswahlen die Formulare 3, 3a und 3b)

Kreisschreiben

mehrere Hilfsauszählformulare zur Verfügung: Zählbogen zur Registrierung eines jeden abgegebenen gelben Stimmzettels, ein zweites Auszählformular für den Zusammenzug der verschiedenen Zählbogen, für bevölkerungsreiche Gemeinden ein drittes und für grosse Städte ein viertes für den weiteren Zusammenzug der ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen