Kostendämpfungsmassnahmen im Krankenversicherungsgesetz. Massnahmen und Handlungsspielräume der Träger des Bundes. Synthese der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Auszug


Kostendämpfungsmassnahmen im Krankenversicherungsgesetz. Massnahmen und Handlungsspielräume der Träger des Bundes. Synthese der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

Kostendämpfungsmassnahmen

im Krankenversicherungsgesetz Massnahmen und Handlungsspielräume der Träger des Bundes

Synthese der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates

vom 30. November 2001

Bericht

1 Untersuchungsgegenstand und -fragen

Im Jahre 2000 beauftragte die ständerätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK-S) die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) mit einer Evaluation im Bereich des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom

18. März 1994. Das Anfang 1996 in Kraft getretene KVG verfolgt drei übergeordnete Zielsetzungen:

- Sicherstellung einer hoch stehenden, aber für alle finanziell tragbaren medizinischen Versorgung,

- Verstärkung der Solidarität zwischen Versicherten mit unterschiedlichem Krankheitsrisiko und mit unterschiedlichem Einkommen,

- Eindämmung der Kostensteigerung im Gesundheitswesen.

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des KVG zeigen laut Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) verschiedene in seinem Auftrag erstellte Studien,1 dass die beiden erstgenannten Zielsetzungen im Wesentlichen erreicht werden konnten.2 International gesehen zeichnet sich das schweizerische Gesundheitssystem somit durch einen hohen Leistungsstandard, eine gute Zugänglichkeit aller Bevölkerungsschichten zu den Leistungen und eine hohe Wahlfreiheit der Versicherten in der Grundversiche-rung aus.3

Die dritte Zielsetzung, die Eindämmung der Kostensteigerung, wurde hingegen bis anhin nicht erreicht. Der jährliche Anstieg der Kosten des Gesundheitswesens lag seit der Einführung des KVG stets über der allgemeinen Lohn- und Preisentwick-lung. Das KVG hat mit anderen Worten keine spürbaren Auswirkungen auf die Kostenentwicklung gezeitigt. Während einerseits von behördlicher Seite wiederholt betont wird, dass auf Grund der zeitlichen Verzögerung der Wirkungen das Fehlschlagen des KVG in dieser Hinsicht noch nicht abschliessend beklagt werden könne, mehren sich andererseits Stimmen, welche die Tauglichkeit des KVG zur Erreichung des Kostendämpfungsziels grundsätzlich in Frage stellen. Ein Blick über die Schweizer Grenzen hinaus zeigt: Unser Land weist im internationalen Vergleich hohe Gesundheitskosten auf; nach den USA steht die Schweiz diesbezüglich an zweiter Stelle. Für die hohen Gesundheitsausgaben verantwortlich gemacht werden in der Literatur etwa das hohe Angebots- und Nachfrageniveau, aber auch falsche wirtschaftliche Anreize sowie die föderalistischen Strukturen des schweizerischen Gesundheitssystems.4

Vor dem Hintergrund der skizzierten Problemlage - hohe sowie weiter ansteigende Gesundheitskosten - beschäftigt sich die Evaluation der PVK mit den Massnahmen

1 Art. 32 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) enthält den gesetzlichen

Auftrag zur Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen über den Vollzug und die Wirkungen des KVG. Im Rahmen der Wirkungsanalyse KVG wurden 23 Einzelprojekte durchgeführt. Eine Synthese ist per Ende 2001 geplant.

2 Gärtner, Ludwig, 2001: Das Krankenversicherungsgesetz und die Entwicklung der Gesundheitskosten. In: Die Volkswirtschaft 9-2001, 19-23.

3 Ebd.: 23.

4 Vgl. dazu Kap. 3.4 der vorliegenden Synthese.

des KVG und den Handlungsspielräumen der Träger des Bundes zur Umsetzung des Kostendämpfungsziels. Denn: Auch wenn die bundesrätliche Botschaft zum KVG die Eindämmung der Kosten in erster Linie als Aufgabe der verschiedenen beteiligten Partner im Gesundheitswesen bezeichnet, verfügen die Träger des Bundes (gemeint ist der engere Kreis, bestehend aus Bundesrat und Bundesverwaltung) durchaus über Kompetenzen im Zusammenhang mit der Kostendämpfung.

Die leitenden Fragen der PVK-Evaluation lauten zusammengefasst:

- Welche Kostendämpfungsmassnahmen existieren im KVG und welche Merkmale weisen sie auf?

- Wie bedeutend sind sie in Bezug auf die Erreichung des Kostendämpfungsziels?

- Über welche Handlungsspielräume verfügen dabei die Träger des Bundes?

- Wie haben die Träger des Bundes ihre Handlungsspielräume in ausgewählten Massnahmen bis anhin genutzt?

- Welche Auswirkungen zeitigten ihre Ak...

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