Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten

Auszug


Botschaft über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten

09.072 Botschaft

über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten

vom 11. September 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) sowie des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und den GCC-Mitgliedstaaten.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) haben am

22. Juni 2009 in Hamar (Norwegen) ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (Gulf Cooperation Council - GCC: Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) unterzeichnet. Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich Fisch und andere Meeresprodukte) und mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Dienstleistungshandel, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in bilateralen Zusatzabkommen geregelt, die von den einzelnen EFTA-Staaten mit dem GCC individuell abgeschlossen wurden.

Das Freihandelsabkommen verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die schweizerischen Waren- und Dienstleistungsexporte in den GCC. Mit Inkrafttreten des Abkommens fallen die Zölle für Exporte von Industrieerzeugnissen in den GCC für mehr als 90 % der Tariflinien weg. Die Zölle für weitere 6 % der Tariflinien werden fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens beseitigt. Für den Dienstleistungshandel haben die Vertragsparteien die Marktzugangsverpflichtungen über das WTO-Niveau hinaus verbessert. Für den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten haben sich die Vertragsparteien auf Verpflichtungen geeinigt, die analog zu jenen des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen sind, bei dem die GCC-Staaten im Gegensatz zur Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten nicht Vertragsparteien sind. In Bezug auf den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum bestätigt das Abkommen das WTO-Schutzniveau und enthält eine Verhandlungsklausel. Bezüglich Investitionen ausserhalb des Dienstleistungssektors haben die Vertragsparteien ebenfalls spätere Verhandlungen über den Marktzugang («pre-establishment») vereinbart. Der Schutz getätigter Investitionen («post-establishment») bleibt weiterhin durch die bestehenden bilateralen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen zwischen der Schweiz und den verschiedenen GCC-Staaten gewährleistet.

Das neue Abkommen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure der Schweiz und der anderen EFTA-Staaten auf den Märkten der GCC-Staaten verbessern und soll Diskriminierungen gegenüber ausländischen Konkurrenten mit bestehenden oder künftigen Präferenzabkommen mit dem GCC vermeiden. Der GCCRaum ist für die Schweiz ein wichtiger Exportmarkt mit erheblichem Wachstumspotenzial, welche...

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