Bericht. Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes

Auszug


Bericht. Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes

Bericht

Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes

vom 11. September 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen das Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes mit Antrag auf Kenntnisnahme. Das Konzept geht auf die Motion 00.3184 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie zurück. Es legt dar, wie die Luftreinhalte-Ziele bei allen Schadstoffen erreicht werden können.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die lufthygienischen Massnahmen des Bundes und der Kantone (99.077) die Auswirkungen der Luftverschmutzung dargelegt sowie die lufthygienischen Ziele und den Handlungsbedarf aufgezeigt. Daraufhin hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie den Bundesrat in einer Motion beauftragt, dem Parlament ein Konzept vorzulegen, wie die Luftreinhalte-Ziele erreicht und die Grenzwerte bei allen Luftschadstoffen eingehalten werden können. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen.

Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass die Zielvorgaben nach wie vor richtig sind und dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Die Schadstoffemissionen müssen in etwa halbiert werden. Der Bericht beurteilt die Zieleffizienz der bisher getroffenen Massnahmen. Daraus können Lehren für das weitere Vorgehen gezogen werden.

Die heute absehbaren und bis 2020 zu erwartenden technischen Fortschritte werden es erlauben, mit einer konsequenten Luftreinhalte-Politik die Luftschadstoffbelastung weiter zu senken. Zusammen mit Massnahmen zur Senkung des Energie- und Treibstoffverbrauchs - welche auch nach Vorgaben des Kyoto-Protokolls und des CO2-Gesetzes nötig sind - wird es nach heutigem Stand des Wissens gelingen, die übermässigen Immissionen weitgehend zu beseitigen und dem Schutzauftrag für Mensch und Umwelt nachzukommen. Voraussetzung dazu sind neben den Emissionsreduktionen in der Schweiz auch entsprechende Massnahmen in anderen Staaten, da Luftschadstoffe grenzüberschreitenden Charakter haben. Die Schweiz setzt sich aktiv für die Weiterentwicklung der entsprechenden internationalen Abkommen ein.

6586

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 6586

1 Auftrag und Ausgangslage 6588

1.1 Parlamentarischer Auftrag für diesen Bericht 6588

1.2 Lufthygienische Ausgangslage 6588

1.3 Emissionsentwicklung 6591

1.4 Vergleich mit anderen Staaten 6592

2 Ziele 6594

2.1 Immissionsseitige Ziele 6594

2.2 Emissionsseitige Ziele 6595

2.3 Emissionsseitiger Handlungsbedarf bezogen auf 2005 6595

3 Bisherige Massnahmen 6596

3.1 Zieleffizienz 6596

3.2 Erfolge und Defizite 6597

3.3 Nebennutzen von Luftreinhalte-Massnahmen 6598

3.4 Lehren aus bisherigen Erfahrungen 6599

3.5 Erfolgversprechende Ansätze im Ausland 6600

3.6 Einfluss der Rahmenbedingungen in der Schweiz 6600

3.7 Synergien Luftreinhaltung - Klimaschutz 6601

4 Zusätzlich geprüfte Massnahmen bezogen auf die einzelnen Schadstoffe 6602

4.1 Reduktion des Brenn- und Treibstoffverbrauchs 6602

4.2 Reduktion der Stickoxide (NOx) 6603

4.3 Reduktion der flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) 6604

4.4 Reduktion von lungengängigem Feinstaub (PM10) und Russ 6604

4.5 Reduktion von Ammoniak (NH3) 6605

4.6 Reduktion von Schwefeldioxid (SO2) 6607

4.7 Fazit 6607

5 Weiteres Vorgehen zur Schliessung der Lücken 6607

5.1 Einleitung 6607

5.2 Rechtskräftig beschlossene Massnahmen 6608

5.3 Bereits eingeleitete Massnahmen 6609

5.4 Zusätzliche Massnahmen 6610

5.4.1 Fahrzeuge und Maschinen 6611

5.4.2 Industrie, Feuerungen, Gebäude, Anlagen 6612

5.4.3 Landwirtschaft 6613

5.5 Vorläufig nicht weiterver...

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