Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOPG 12/13) sowie zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA

Auszug


Botschaft zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012–2013 (KOPG 12/13) sowie zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA

10.075

Botschaft

zum Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOPG 12/13)

sowie

zum Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA

vom 1. September 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft die Entwürfe zu einem Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOPG 12/13; Vorlage A) sowie zu einem Bundesgesetz über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (Vorlage B) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

1. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit vorliegender Botschaft werden der Bundesversammlung zwei separate Vorlagen unterbreitet: Mit den im Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOPG 12/13; Vorlage A) enthaltenen Entlastungsmassnahmen soll die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren gewährleistet werden. Nicht direkt einnahmen- oder ausgabenrelevant sind die im Rahmen des Bundesgesetzes über Optimierungen bei der Verwaltung von Personaldaten und bei den Anlagen von PUBLICA (Vorlage B) unterbreiteten Ergänzungen von Bundespersonalgesetz und PUBLICA-Gesetz. Die bessere Anpassung der Anlagestrategie an die Versichertenstruktur der Vorsorgewerke senkt jedoch das Risiko, dass der Bund finanziell an die Sanierung der geschlossenen Rentnerbestände beitragen muss, und die Effizienzsteigerung in der Verwaltung von Personendaten erleichtert nach den stellenseitigen Einsparungen im Personalbe-reich die Bewältigung der Arbeit. In diesem Sinne tragen die beiden Revisions-vorhaben indirekt zur Haushaltskonsolidierung bei.

Vorlage A: Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 12/13)

Im August 2009 hat der Bundesrat den Finanzplan 2011-2013 verabschiedet. Obwohl damals davon ausgegangen wurde, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2011 überwunden sein würde, enthielt der Plan Finanzierungsdefizite von jährlich rund 4 Milliarden und einen steigenden Bereinigungsbedarf gemäss Schuldenbremse von 2,5-4 Milliarden. Seither haben sich die konjunkturellen Aussichten aufgehellt. Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten und das Ausgabenwachstum auch in der Zeit nach 2010 auf einen nachhaltigen Kurs zu begrenzen, sind Konsolidierungsmassnahmen im Umfang von jährlich 1,5-2 Milliarden nötig. In diesen Zahlen noch nicht enthalten sind drohende Mehrbelastungen in Milliardenhöhe. Sie resultieren namentlich aus Vorlagen, die vom Parlament oder vom Bundesrat bereits angestossen beziehungsweise teilweise beschlossen sind (u.a. Einlageentsteuerung und Behandlung von Subventionen im Rahmen der Mehrwertsteuerreform, Unternehmenssteuerreform III, Freihandelsabkommen im Bereich der Landwirtschaft, Motion zur Aufstockung des Grenzwachtkorps) sowie aus Forderungen der Kantone (Nationalstrassen-Netzbeschluss, Neudotierung der Ausgleichsgefässe NFA). Ausserdem machen auch die SBB sowie die Armeespitze einen Mehrbedarf geltend. Diese Mehrausgaben sind nach Auffassung des Bundesrats nicht finanzierbar.

Vor diesem Hintergrund unterbreitet der Bundesrat mit vorliegender Botschaft ein Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP 12/13) mit einem Entlastungsvolumen von jährlich rund 1,6-1,7 Milliarden.

Wie die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 setzt auch das vorliegende Konsolidierungsprogramm 2012-2013 im Wesentlichen auf der Ausgabenseite an. Es besteht aus sechs Massnahmenpaketen:

7060

(1) Kompensation vorgezogener Investitionen: In einem ersten Schritt werden Investitionen kompensiert, die im Rahmen der ersten zwei Konjunkturstabilisierungsprogramme zeitlich vorgezogen wurden, aber im Finanzplan vom

19. August 2009 noch eingestellt waren. Die Massnahme, welche den Haus-halt bereits im Voranschlag 2011 sowie im Finanzplanjahr 2012 um je rund 180 Millionen entlastet, hat weder Aufgabenverzichte noch Verzögerungen bei bestehenden Investitionsplanungen zur Folge.

(2) Anpassung der Ausgaben an die tiefere Teuerung: Die veränderte Konjunkturlage hat sich im aktuellen Finanzplan asymmetrisch auf Einnahmen und Ausgaben ausgewirkt: Während die Einnahmen und Ausgaben wie Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen fortlaufend an die neuen konjunkturellen Eckwerte angepasst wurden, wurde bei zahlreichen anderen Ausgabenpositionen eine konstante Teuerung von jährlich 1,5 Prozent unterstellt. Da die effektive Teuerung in den Jahren 2009-2011 voraussichtlich jedoch deutlich tiefer liegen wird, führte dies zu einem ungewollten realen Ausbau. Mit einer nachträglichen Korrektur von durchschnittlich 2,4 Prozent auf al...

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