Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat).

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat).

Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz

(PHZ-Konkordat)

(Vom 15. Dezember 2000)

I. Allgemeines

Art. 1

Zweck 1 Mit diesem Konkordat begründen die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz als Kompetenzzentrum für die Grundausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, für Weiterbildungen und Zusatzausbildungen, angewandte Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen im Bildungsbereich.

2 Mit dem Konkordat regeln die Konkordatskantone die Zuständigkeit für die Diplomierung und Zertifizierung aller Ausbildungen, Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen für Lehrerinnen und Lehrer.

Art. 2

Rechtsnatur, Name und Sitz 1 Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) ist eine öffentlichrechtliche Anstalt der Konkordatskantone mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2 Sitz der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz ist Luzern.

Art. 3

Auftrag der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz erfüllt im Rahmen der massgebenden inte...

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