Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen.

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen 1

(Vom 5. November 1992) 2

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Zweck 1 Das Konkordat bezweckt die effiziente Bekämpfung der Kriminalität durch Förderung der interkantonalen Zusammenarbeit, indem es insbesondere a) den Untersuchungs- und Gerichtsbehörden die Kompetenz gibt, Verfahrens handlungen in einem andern Kanton durchzuführen (2. Kapi...

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