Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Auszug


Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.

520.230.1 

Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen1 

(Vom 15. November 2007) 

I. Allgemeine Bestimmungen 

Art. 1 

Zweck 

Die Kantone treffen in Zusammenarbeit mit dem Bund zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens vorbeugende polizeiliche Massnahmen nach diesem Konkordat, um frühzeitig Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu erkennen und 

zu bekämpfen. 

Art. 2 

Definition gewalttätigen Verhaltens 

1 Gewalttätiges Verhalten und Gewalttätigkeiten liegen namentlich vor, wenn 

eine Person folgende Straftaten began...

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